+++ NUB-Anträge VORAXAZE® (Glucarpidase) für 2025 +++

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Im laufenden Jahr 2024 besteht für VORAXAZE® - von unserem Partner SERB Specialty Pharmaceuticals - der NUB-Status 1.
Für das Jahr 2025 ist die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG zulässig, sofern seitens des Krankenhauses fristgerecht ein NUB-Antrag beim InEK gestellt wurde. Wird seitens des Krankenhauses ein NUB-Antrag nicht fristgerecht gestellt, kann eine Kostenübernahme im Einzelfall durch die jeweilige Krankenkasse geprüft werden, sofern ein entsprechender Kostenübernahme-Antrag seitens des Krankenhauses gestellt wird.

Erfahren Sie mehr im Fachkreisbereich VORAXAZE®. Dort finden Sie auch den Antrag als pdf-Download.