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Compliance und Transparenz bei PHARMORE
Code of Conduct - Verhaltenskodex der PHARMORE
Arzneimittel sind ein essenzielles und sensibles Gut. Deshalb stehen Qualität und Sicherheit der Präparate im Fokus unserer Arbeit. Unsere Kundschaft sowie Liefer-, Dienstleistungs- und kooperierende Unternehmen können sich zu jeder Zeit auf eine wertebasierte Zusammenarbeit, geprägt von Zuverlässigkeit, Vertrauen, Diskretion und Herzlichkeit verlassen.
Die Geschäftsbereiche der PHARMORE GmbH gliedern sich in:
- PHARMORE Global - Import von Arzneimittelspezialitäten gemäß § 73 Absatz 3 AMG
- PHARMORE Plus - In Deutschland zugelassene Arzneimittel bei denen PHARMORE als
a) Zulassungsinhaber bzw. pharmazeutischer Unternehmer
b) Mitvertreiber
c) Distributor agiert.
- PHARMORE Solution - Dienstleistungen für pharmazeutische Unternehmen in den Bereichen Logistik, Pharmakovigilanz, Zulassung und Vertriebsunterstützung
Die PHARMORE GmbH legt in allen Geschäftsbereichen den Maßstab eines pharmazeutischen Unternehmers zur Erfüllung aller gesetzlichen Verpfl ichtungen an. Dies betrifft die Lagerung in zertifizierten Lagerräumen, einen hohen Transportstandard unter Einhaltung einer lückenlos dokumentierten Lieferkette und ausgewählte Lieferunternehmen ebenso wie den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Arzneimittelsicherheit, die in allen Prozessen mitberücksichtigt wird.
Ziel der Tätigkeit der PHARMORE GmbH ist die adäquate und zuverlässige Versorgung der Patientinnen und Patienten mit sicheren, qualitativ hochwertigen, wirksamen und innovativen Arzneimitteln nach dem aktuellen medizinischen Standard. Die Geschäftsführung ist diesem Ziel verpflichtet und stellt dafür die entsprechenden Ressourcen bereit.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Geschäftsführung nicht nur zur Einhaltung hoher Qualitäts- und Arzneimittelsicherheitsstandards, sondern auch zur Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und Verantwortlichkeiten. Dazu wurde der im Folgenden beschriebene Verhaltenskodex/Code of Conduct etabliert, der für das gesamte PHARMORE-Team und für alle geschäftlichen Kontakte der Rahmen für ein Compliance-konformes Verhalten ist. Die Geschäftsleitung versteht Compliance als Führungsaufgabe, deren Umsetzung auf allen Stufen erfolgt, und fördert alle Maßnahmen zur Sicherung von konformem Verhalten.
Hier finden Sie den Code of Conduct und die Selbstverpflichtungserklärung der PHARMORE als PDF-Datei zum Download:
Kartellrecht
Kartellgesetze dienen dem Schutz des freien und unverfälschten Wettbewerbs. Sie verbieten jedes Geschäftsverhalten, das auf unzulässige Abstimmungen unter Marktkonkurrenten ausgelegt ist und Wettbewerbsverzerrungen bewirken kann. Kartellrechtsverstöße haben schwere Sanktionen zur Folge. Daher pflegen wir einen fairen Wettbewerb mit den anderen am Markt agierenden Personen und Firmen unter Einhaltung aller kartellrechtlichen Vorgaben. Das bedeutet, jeder Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen, z. B. über Preise, Konditionen, Marktaufteilungen, Kapazitätsbeschränkungen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Boykottmaßnahmen ist verboten.
Geschäftliche Kontakte
Unsere geschäftliche Zusammenarbeit ist geprägt von Offenheit, Ehrlichkeit, Integrität, Fairness, Effizienz, Ethik und klar definierten Zuständig- und Verantwortlichkeiten.
- Der Schutz von Daten und des geistigen Eigentums unserer Geschäftspartner/-innen ist für uns selbstverständlich.
- Geschäfte erfolgen stets bargeldlos und werden zur Prävention von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung schriftlich dokumentiert.
- Embargos und Antiterrormaßnahmen sowie Import- und Exportbestimmungen halten wir zu jeder Zeit ein.
- Die Auswahl und Qualifizierung von Kundschaft und Liefer-, Dienstleistungs- und kooperierenden Unternehmen erfolgt mit größter Sorgfalt und unter Einhaltung sämtlicher definierter Kriterien.
Geschenke, Bewirtungen, Unterhaltungsangebote
Angemessene Zuwendungen unter (potenziellen) Geschäftspartnern sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie aus aufrichtigen Beweggründen gewährt werden.
Um jeden Verdacht einer unlauteren Einflussnahme von Anfang an zu vermeiden, halten wir uns an folgende Regeln:
- Geschenke und Bewirtungen müssen einen angemessenen Wert haben.
- Das Anbieten oder Annehmen von Bargeld ist verboten.
- Bewirtungen finden in einem angemessenen, geschäftlichen Rahmen statt.
- Unterhaltungsangebote (zum Beispiel Einladungen zu Sport- oder Musikveranstaltungen) sind nicht statthaft.
- Luxuriöse oder unangemessene Zuwendungen sind verboten.
Wir verurteilen Korruption, sowohl aktiv als auch passiv, auf das Schärfste und die Antikorruptionsgesetze des deutschen Strafgesetzbuchs werden eingehalten. Bestechung (Vorteilsannahme oder Gewährung), Betrug, unangemessene Honorare, Missbrauch von Finanzmitteln oder Zahlungen an Stellen der öffentlichen Verwaltung tolerieren wir nicht.
Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen
In der Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen verpflichtet sich die PHARMORE auf die Regeln der freiwilligen Selbstkontrolle, die im AKG e.V. Verhaltenskodex manifestiert sind.
Die Säulen der Zusammenarbeit sind:
- Die Trennung von Zuwendung und Beschaffungsentscheidung (Trennungsprinzip)
- Ein angemessenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzprinzip)
- Die schriftliche Dokumentation der Zusammenarbeit (Dokumentationsprinzip)
Die Offenlegung aller Kooperationen in der jährlichen Transparenzveröffentlichung (Transparenzprinzip)
Transparenzveröffentlichung
Im Rahmen der tabellarischen Transparenzveröffentlichung werden jährlich zum 30.06. alle geldwerten Leistungen in der Kooperation mit Fachkreisangehörigen offengelegt, wobei folgende Aktivitäten erfasst werden:
- Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen und Kongressen
- Dienstleistungs- und Beratungshonorare
- Spenden
- Mitgliedsbeiträge
Entsprechend den geltenden Datenschutzrichtlinien werden dabei der Name, die Praxis- oder Geschäftsadresse sowie die Summe der geldwerten Leistungen für einen Zeitraum von drei Jahren veröffentlicht.
- Vor der Kooperation mit angestellten Fachkreisangehörigen (Amtsträger/-innen) wirken wir darauf hin, die schriftliche Einverständniserklärung des/der zuständigen Dienstherr/-in zu erhalten (Dienststellengenehmigung).
- Die Pharmore fördert den wissenschaftlichen Austausch und die Fortbildung von Fachkreisangehörigen durch Sponsoring von Kongressen und Tagungen verschiedener Fachgesellschaften und Vereine.
- Wir achten strikt darauf, dass Zuwendungen nur in angemessenem Umfang, unter Einhaltung des AKG e. V. Verhaltenskodex und nach vorheriger Genehmigung des Compliance Officers gewährt und empfangen werden.
Kontaktpersonen
Compliance-Fragen oder Bedenken sowie Meldungen zu Compliance-Verstößen können schriftlich, per E-Mail oder telefonisch vorgebracht werden. Alternativ zur unten genannten Kommunikation stehen auch die behördlichen Stellen zur Verfügung, um Compliance Verstöße extern zu melden.
Compliance Officer
Dr. Gesa Gröhnke
Stellvertretender Compliance Officer
Janina Lück
Ombudsfrau
Rechtsanwältin Andrea Berneis